Strafrecht

Ihr zuverlässiger Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg:
Jörg J.K. Hartmann, LL.M.

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Beleidigung, Betrug, Körperverletzung: Unabhängig vom Delikt stellen ein bevorstehendes Strafverfahren und dessen mögliche Konsequenzen für den Beschuldigten eine überaus belastende Situation dar. Schließlich droht im Falle einer Verurteilung die Verhängung einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe. Eine weitere empfindliche Folge neben dem erheblichen wirtschaftlichen Schaden ist der Verlust des gesellschaftlichen Ansehens. Zweifellos müssen Sie sich wappnen und bestens auf jede Eventualität vorbereiten. Da komme ich als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg ins Spiel. In meiner Kanzlei kümmere ich mich um Ihr Anliegen im Strafrecht.

Mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger in Duisburg & bundesweit

Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat gegenüber den Strafverfolgungsorganen ist eine komplexe und vielschichtige Herausforderung. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen, verlässlichen und diskreten Anwalt für Strafrecht in Duisburg an Ihrer Seite zu wissen. Als entsprechender Fachanwalt für Strafrecht behalte ich stets die Ruhe und den Überblick und schöpfe für Sie alle Verteidigungsmöglichkeiten aus. Durch meine jahrelange Tätigkeit als Strafverteidiger in Duisburg und im Rheinland kann ich Sie optimal vorbereiten und beraten.

Wenden Sie sich an Jörg J.K. Hartmann – Ihr erfahrener Anwalt für Strafrecht in Duisburg

Egal, ob Sie mich aufsuchen, weil Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erhalten haben oder Ihnen bereits ein Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift zugestellt wurde: Als erfahrener Strafverteidiger in Duisburg entwickle ich mit Ihnen stets eine den jeweiligen Verfahrensstand berücksichtigende und zudem zielgerichtete Verteidigungsstrategie. Ich stehe Ihnen von der ersten Sekunde an effektiv zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Rechte als Beschuldigter oder Angeklagter unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung im Strafrecht jederzeit gewahrt werden.

Vertrauen Sie Ihre Verteidigung dem erprobten Rechtsanwalt für Strafrecht in Duisburg an

Bei mir sind Sie in guten Händen, denn mit meiner langjährigen und breit gefächerten Erfahrung als Rechtsanwalt im Strafrecht in Duisburg kann ich Sie kompetent, diskret und bestmöglich beraten. Ich verteidige Sie bundesweit gegen jeden Deliktsvorwurf, wie unter anderem aus den Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht, z. B. (gefährliche) Körperverletzung, (schwerer) Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung
  • Kapitalstrafrecht, z. B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge
  • Medizinstrafrecht, z. B. Abrechnungsbetrug durch den verwaltenden Arzt, Fahrlässige Körperverletzung durch den behandelnden Arzt, Vorteilsannahme von Ärzten in Krankenhäusern im Zusammenhang mit dem sogenannten Medizinsponsoring durch Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller

Ich kann Sie darüber hinaus auch noch in allen weiteren Teilgebieten des Strafrechts wie etwa dem Jugendstrafrecht umfassend beraten. Durch meine jahrelange Erfahrung kann ich Sie als Ihr Anwalt für Strafrecht und als Ihr Strafverteidiger aus Duisburg stets bestens vertreten.

Engagieren Sie Jörg J.K. Hartmann, LL.M. als Ihren vertrauensvollen Anwalt für Strafrecht in Duisburg

Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden und sich auf meine Expertise als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht verlassen, wenn Sie …

  • plötzlich und unerwartet der Soforthilfe bei (drohender) Durchsuchung oder Beschlagnahme bedürfen.
  • im Falle erstatteter Strafanzeige wegen Begehung eines Sexualdelikts eine polizeiliche Vorladung zwecks Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben.
  • einen verlässlichen Verteidiger für Ihr Kind benötigen, der z.B. auch ein im Internetstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt ist.

Ich kämpfe stets dafür, dass das für meinen Mandanten individuell bestmögliche Ergebnis zum frühestmöglichen Zeitpunkt erreicht wird. Zusammen erarbeite ich mit Ihnen die optimale Strategie.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, stehe ich Ihnen auch dort selbstverständlich als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht zur Seite. Bei einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Duisburg vertrete ich Sie als Ihr dort bestens vernetzter Strafverteidiger.

Ihre beste Wahl als Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg: Jörg J.K. Hartmann, LL.M.

Wenn Sie in den Sog eines Strafverfahrens geraten, ist dies oftmals mit sehr unschönen Begleiterscheinungen verbunden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Anwalt für Strafrecht in Duisburg auch diesbezüglich zur Seite:

Auch bei Fragen rund um die Begleiterscheinungen eines Ermittlungsverfahrens können Sie sich stets an mich wenden. In einem Erstgespräch verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Gesamtsituation und kläre Sie über sämtliche Ihrer Optionen umfassend auf. Zusammen erarbeiten wir dann die richtige Strategie. Ihre Meinung ist mir wichtig, daher arbeiten wir an dieser eng zusammen.

Mit Ihrem Anwalt für Strafrecht zusammen zum bestmöglichen Ergebnis

Als ihr Anwalt für Strafrecht in Duisburg bin ich Ihr Experte für alle juristischen Fragestellungen rund um Ihren Fall. Dennoch ist Ihr Input sehr wichtig. Die besten Chancen für einen möglichst positiven Ausgang erarbeiten wir uns dadurch, dass wir gemeinsam an der richtigen Verteidigungsstrategie feilen.
Ich kläre Sie über alle Ihre Möglichkeiten auf und gebe Ihnen meine Einschätzung zu sämtlichen Alternativen. Unsere Strategie sollte jedoch immer auf Ihren individuellen Sachverhalt und Ihre jeweilige Ausgangssituation zugeschnitten sein.
Kommt es zum Verfahren vor Gericht, stehe ich als Ihr Strafverteidiger in Duisburg stets an Ihrer Seite. Auch hier erreichen wir gemeinsam das bestmögliche Ergebnis.

 

Beste Chancen durch Ihren Strafverteidiger in Duisburg

Als Rechtsanwalt in Duisburg und Experte für Strafrecht verteidige ich Sie unter anderem, wenn Ihnen die Begehung einer der nachfolgenden Straftatbestände vorgeworfen wird:

  • Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, z. B. Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  • Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, z. B. Offenbaren von Staatsgeheimnissen
  • Straftaten gegen ausländische Staaten, z. B. Beleidigungen von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
  • Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen, z. B. Wahlfälschung
  • Straftaten gegen die Landesverteidigung, z. B. Wehrpflichtentziehung durch Täuschung
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt, z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, z. B. Hausfriedensbruch, Bildung krimineller Vereinigungen, Volksverhetzung oder Amtsanmaßung
  • Geld- und Wertzeichenfälschung, z. B. Inverkehrbringen von Falschgeld
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid
  • Falsche Verdächtigungen
  • Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, z. B. Störung der Religionsausübung
  • Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie, z. B. Verletzung der Unterhaltspflicht
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, z. B. sexueller Missbrauch, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung oder Verbreitung, Erwerb- und Besitz kinderpornografischer Inhalte
  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, z. B. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Ausspähen von Daten oder Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
  • Straftaten gegen das Leben, z. B. (versuchter) Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch, Aussetzung oder fahrlässige Tötung
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, z. B. (gefährliche) Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder fahrlässige Körperverletzung
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit, z. B. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Nötigung oder Bedrohung
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Raub- und Erpressung
  • Begünstigung und Hehlerei
  • Betrug und Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Insolvenzstraftaten, z. B. Bankrott
  • Strafbarer Eigennutz, z. B Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel, Wucher oder Jagdwilderei
  • Straftaten im Wettbewerb, z. B. Bestechung im Gesundheitswesen
  • Sachbeschädigung
  • Gemeingefährliche Straftaten, z. B. Brandstiftung, Vollrausch oder unterlassene Hilfeleistung
  • Straftaten gegen die Umwelt, z. B. Gewässerverunreinigung oder unerlaubter Umgang mit Abfällen
  • Straftaten im Amt, z.B. Vorteilannahme, Bestechung, Rechtsbeugung oder Aussageerpressung
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Der richtige Rechtsanwalt und Experte für Strafrecht in Duisburg an Ihrer Seite

Sie müssen sich gegen einen Anklagevorwurf vor dem Amtsgericht Duisburg verteidigen, der hier nicht explizit aufgeführt wurde und benötigen einen Fachanwalt für Strafrecht? Keine Sorge, ich decke das gesamte Spektrum des Strafrechts ab. Kontaktieren Sie mich einfach so schnell wie möglich per E-Mail oder telefonisch, um zeitnah einen Termin mit mir zu vereinbaren. Auch als Anwalt für Strafrecht nahe Mülheim a.d. Ruhr stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Dank meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und als Strafverteidiger in Duisburg immer mit kompetentem juristischen Rat zur Seite stehen und Sie auch vor Gericht optimal vertreten. Ich möchte mit Ihnen zusammen im Team arbeiten, um das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen.

Das sagen unsere Mandanten über uns:

Logo Mitglied im Anwaltverein
Logo Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

Je früher Sie sich melden,
desto besser stehen Ihre Chancen

Wurden Sie über eine erstattete Strafanzeige, ein bereits durch die Staatsanwaltschaft eröffnetes Ermittlungsverfahren oder gar über einen schon angesetzten Hauptverhandlungstermin informiert, ist es höchste Zeit für meine Rechtsvertretung als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Zögern Sie möglichst nicht, denn mit jedem Tag, den Sie warten, können Ihre Chancen auf einen erfolgreicheren Ausgang des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens sinken.

Rückruf anfordern

Gerne können Sie uns hier eine Nachricht zukommen lassen.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!

Keine kostenlose Beratung, weder telefonisch, noch vor Ort!

Keine Übernahme von Pflichtverteidigungen!

Ausschließlich Vertretung als Wahlverteidiger für individuelles Honorar!

Erreichbar Mo.–Fr. zw. 08:00 und 18:00 Uhr

Adresse Harmoniestraße 2a, 47119 Duisburg

Glossar
zum Thema Strafrecht
in Duisburg

  • Abrechnungsbetrug (durch Ärzte)
    Nach der ärztlichen Heilbehandlung folgt die Abrechnung der insoweit erbrachten Leistungen – und genau bei den damit einhergehenden unterschiedlichen Rechtsverhältnissen und Interessen zwischen Patient einerseits, Arzt/Krankenhaus, Krankenkasse und ggf. der Apotheke andererseits gibt es eine Vielzahl von Fragestellungen, die schon so manchen Leistungserbringer im Gesundheitswesen in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt hat. Ich bin als langjährig tätiger Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg mit einem Master in „Medizinrecht“ der richtige hochqualifizierte Ansprechpartner für Ihre dringend notwendige Interessenvertretung!
  • Allgemeines Strafrecht
    Typische Delikte des „Allgemeinen Strafrechts“ sind u.a. die sog. Vermögensdelikte und diejenigen gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen die persönliche Freiheit, sowie die Delikte gegen die öffentliche Ordnung. Sämtlich Strafvorwürfe, welche meine Tätigkeit als Ihr Strafverteidiger in Duisburg unerlässlich machen – nehmen Sie daher schnell Kontakt zu mir auf!
  • Anklageerhebung
    Hierunter versteht man die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der dortigen Ermittlungen gegen einen Beschuldigten – das Ermittlungsverfahren endet, das gerichtliche Verfahren beginnt. Und für Sie wird es dringend Zeit, sich bei mir jetzt die notwendige professionelle Unterstützung als Ihr Strafverteidiger in Duisburg zu holen!
  • Anklageschrift
    Wenn Ihnen eine Anklageschrift seitens des zuständigen Gerichts zugestellt wurde, sollten Sie sich unverzüglich an mich wenden! Die Ihnen gesetzte Frist zur Stellungnahme läuft bereits und ist recht kurz bemessen – verlieren Sie daher nicht unnötig Zeit! Insbesondere da das nun beginnende sog. „Zwischenverfahren“ mitunter interessante Verteidigungsansätze bietet!
  • Ärztliche Sterbehilfe
    Sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Thematik der ärztlichen Sterbehilfe sind sowohl unter ethischen als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten stets hochsensibel. Das wird u.a. auch dadurch deutlich, dass Sterbehilfe auch im gesellschaftlichen Leben nie aus dem Fokus gerät, da sich im Grunde jeder einzelne früher oder später hiermit zumindest beschäftigt bzw. gar konfrontiert wird. Wenn Sie als Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit einem derartigen Vorwurf überzogen werden, sollten Sie sich schnellstmöglich meine professionelle Unterstützung sichern!
  • Berufung
    Sofern sie beim Amtsgericht erstinstanzlich verurteilt wurden, ist die fristgerechte Einlegung der Berufung eine der Ihnen gewährten Rechtsmittelmöglichkeiten gegen die ergangene Entscheidung. Vertrauen Sie mir und mandatieren Sie mich unverzüglich als Ihren Anwalt für Strafrecht in Duisburg, um Sie in der nun folgenden zweiten Tatsacheninstanz zu unterstützen!
  • Beschlagnahme
    Hierunter versteht man die Sicherstellung von denjenigen Gegenständen durch die Ermittlungsbehörden, welchen im weiteren Verfahrensverlauf eine Beweisbedeutung zukommen kann. Lassen Sie sich von mir als Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten und finden Sie sich hierfür schnellstmöglich bei mir ein! Meine Adressdaten kennen Sie ja nun bereits!
  • Betäubungsmittelstrafrecht
    Das „Betäubungsmittelstrafrecht“ ist ein komplexes Teilgebiet, welches größtenteils in einem strafrechtlichen Nebengesetz geregelt ist und im Verurteilungsfall ein großes Spektrum möglicher Strafen zur Folge haben kann. Stets sollte Ihnen daher bereits im Ermittlungsverfahren ein fachkundiger Rechtsanwalt für Strafrecht in Duisburg, wie ich es bin, zur Seite stehen!
  • Durchsuchung
    Diese nur bei Gefahr im Verzug und allein durch einen Richter anzuordnende Maßnahme stellt für den Beschuldigten im Ergebnis sicherlich den größtmöglich denkbaren Eingriff in die eigene Privatsphäre durch einen hoheitlichen Akt dar, welcher zudem selten unbemerkt abläuft. Gerade deswegen bietet es sich an, dass Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg aufnehmen!
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
    Wer kennt sie nicht? Sätze wie beispielsweise: „Ein Glas Wein darf ich“, „Das zweite Bier geht auf alle Fälle noch, ich spüre von dem ersten bisher noch gar nichts“ oder „Ich will mein Auto nicht hier stehen lassen, das kostet mich viel Taxigeld und ich habe auch keine Lust morgen extra noch einmal hier her zu fahren“. Sollten auch Sie derartige Überlegungen angestellt haben mit der Folge, dass Ihnen nun eine sog „Trunkenheitsfahrt“ vorgeworfen wird, dann sollten Sie sich unverzüglich in meine fachkundige Beratung begeben, insbesondere, wenn zudem noch die Verursachung von Sachschäden oder gar von Personenschäden im Raum steht!
  • Fahren unter Einfluss berauschender Mittel
    Der Konsum von Kokain, Cannabis, Ecstasy, Speed oder die Einnahme von Medikamenten einhergehend mit der Teilnahme am Straßenverkehr – der Vorwurf des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel kommt in meiner anwaltlichen Praxis immer häufiger vor und führt mitunter zu empfindlichen Folgen wie z.B. (vorläufige) Entziehung oder Verlust der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, kostspielige Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (sog. „MPU“ oder „Idiotentest“). Ohne fachkundige anwaltliche Hilfe sind Sie den staatlichen Ermittlungsbehörden/ Gerichten einerseits bzw. der Führerscheinbehörde andererseits schutzlos ausgeliefert! Zögern Sie daher nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei!
  • Fahrlässige Körperverletzung (durch einen Arzt)
    Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung durch einen Behandlungsfehler oder mangels Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung – zweifellos für jeden Arzt ein schwerwiegender Vorwurf mit möglicherweise existenzbedrohenden Konsequenzen. Hier ist Expertenwissen gefragt, welches ich als langjährig tätiger Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg mit einem Master im Medizinrecht bieten kann.
  • Hauptverhandlung
    Wie eine strafrechtliche Hauptverhandlung als wesentlicher Bestandteil des gerichtlichen Strafverfahrens genau abläuft will im Vorfeld nahezu fast jeder Angeklagte möglichst genau von mir wissen, vor allem, wenn er zuvor noch keine einschlägigen Erfahrungen gesammelt hat. Hier ist zur optimalen Vorbereitung neben einer entsprechenden Ausbildung auch stets mehrjährige Erfahrung als Strafverteidiger gefragt!
  • Internetstrafrecht
    Computer… Internet… E-Mail… Unsere mittlerweile tägliche Routine rund um diese Medien ist selbstverständlich seit längerem schon nicht mehr aus den strafrechtlichen Themengebieten wegzudenken. Daher ist die Liste möglicher Straftatbestände, welche unter den Begriff des sog. „Internetstrafrechts“ fallen auch recht lang. Ihnen wird die Begehung entsprechender Delikte vorgeworfen? Dann handeln Sie schnell und mandatieren Sie mich als Ihren Strafverteidiger in Duisburg!
  • Jugendstrafrecht
    Eine Straftat, die durch einen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden begangen wurde, hat für das entsprechende Strafverfahren zur Folge, dass, neben den „allgemeinen Vorschriften“, auch insbesondere die speziellen jugendstrafrechtlichen Bezüge zu beachten sind. Und gerade dieser Umstand ist bei der Wahl des Rechtsanwaltes ausschlaggebend. Neben der obligatorischen Spezialisierung auf das  Fachgebiet des Strafrechts ist bei der Suche ebenfalls auf eine weitergehende Fokussierung für das Jugendstrafrecht zu achten, da nur so eine sämtlichen Umständen Rechnung tragende Verteidigungsstrategie zu erwarten ist. Es geht schließlich um die Zukunft eines vergleichsweise jungen Lebens, mithin um sehr viel.
  • Kapitalstrafrecht
    Straftaten, welche sich gegen das menschliche Leben richten. Auf den ersten Blick irritiert der insoweit verwendete Begriff des „Kapitalstrafrechts“. Aber genau darum geht es hier und entsprechend hoch sollten die Anforderungen sein, die Sie an Ihren Interessenvertreter stellen! Denn drohende hohe Strafen bis hin zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung dürften dafür Motivation genug sein! Kontaktieren Sie mich als Anwalt für Strafrecht in Duisburg so früh wie nur irgend möglich!
  • Arztstrafrecht / Medizinstrafrecht
    Wenn Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit einem strafrechtlichen Vorwurf überzogen werden und Post von den Ermittlungsbehörden erhalten ist die gefühlte Not meist recht groß, stehen doch mitunter langjährig aufgebaute Existenzen und eine immens wichtige Reputation auf dem Spiel. Zögern Sie daher nicht und suchen Sie sich alsbald die notwendige fachkundige Hilfe bei mir als Rechtsanwalt für Strafrecht in Duisburg!
  • Revision
    Das Rechtsmittel der Revision gegen landgerichtliche Urteile oder erstinstanzliche Urteile der Oberlandesgerichte – für viele die Königsdisziplin im Strafrecht, da nur ein geringer Prozentsatz der eingelegten Revisionen bundesweit erfolgreich beschieden werden. Umso mehr sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass allein die langjährige Praxis eines erfahrenen Strafverteidigers wie mir die Möglichkeit eröffnet bei dieser ohnehin geringen Chance möglicherweise erfolgreich zu sein! Meine Kontaktdaten kennen Sie ja nun!
  • Strafbefehl
    Das Strafbefehlsverfahren gilt als ein vereinfachtes strafrechtliches Verfahren, welches lediglich bis zu einer gewissen Strafhöhe möglich ist und dass u.a. wegen der damit einhergehenden Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung zur Entlastung von Staatsanwaltschaften und Gerichte gern genutzt wird. Auch für meine Mandanten kann ein solches Verfahren von Vorteil sein – aber nur unter gewissen Voraussetzungen, die Sie schnellstmöglich und unter Wahrung der Ihnen gewährten Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls mit mir als Ihrem Anwalt für Strafrecht in Duisburg erörtern sollten!
  • Sexualstrafrecht
    Sich spezialisierten rechtlichen Beistand zu suchen ist beim sog. „Sexualstrafrecht“, welches stets neben dem eigentlichen Verfahren und den damit einhergehenden Belastungen auch noch die Gefahr der (familiären) Ausgrenzung und (gesellschaftlichen) Stigmatisierung birgt, meines Erachtens unumgänglich. Ein sensibler Bereich, der neben der rein fachlichen Eignung auch ein hohes Maß an Diskretion und Engagement erfordert! Daher zögern Sie nicht und nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu mir auf, so dass ich Ihre Interessenvertretung als Rechtsanwalt für Strafrecht in Duisburg zum frühestmöglichen Verfahrensstand übernehmen kann!
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    Hinter dem sog. unerlaubten Entfernen vom Unfallort verbirgt sich ein Straftatbestand der gemeinhin besser unter Begriffen wie „Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“ bekannt sein dürfte. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Ihnen ein entsprechender Vorwurf seitens der Polizei gemacht wurde und vermeiden Sie unüberlegtes und vorschnelles eigenes Tätigwerden!
  • Unterlassene Hilfeleistung (durch Ärzte)
    Ein häufiger Auslöser für strafrechtliche Ermittlungen gegenüber medizinischen Leistungserbringern ist der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gegenüber Dritten. Wird hier bereits von jedem „Otto-Normalverbrauchern“ ein hohes Maß an Engagement bei der Hilfeleistung verlangt, steigen die Anforderungen gegenüber Ärzten naturgemäß deutlich an. Für den Fall, dass Ihnen daher ein solcher Vorwurf gemacht wird, brauchen Sie mich als Ihren Interessenvertreter zum frühestmöglichen Zeitpunkt an Ihrer Seite!
  • Verkehrsstrafrecht
    Die Straftatbestände, die unter den Begriff des sog. „Verkehrsstrafrechts“ fallen sind der häufigste Grund für den Erstkontakt von bis dato unbescholtenen Bürgern mit mir als Strafverteidiger in Duisburg. Die Relevanz dieses Themenfeldes ist auch statistisch belegbar, da eine Vielzahl von Verurteilungen Jahr für Jahr auf Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beruhen. Bei entsprechenden Vorwürfen können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich habe langjährige Erfahrungen gesammelt, die Ihnen weiterhelfen können! Zögern Sie nicht und rufen Sie mich an!
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
    Straf- und Bußgeldtatbestände rund um das Themengebiet des Arzneimittelstrafrechts – die jeweiligen Vorschriften sollen mit ihren Regelungen eine Abschreckungswirkung entfalten und so den Verkehr mit Arzneimitteln zum Wohle aller regeln und eine sichere Versorgung sicherstellen. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger in Duisburg, kombiniert mit meinen erworbenen Kenntnissen auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts während meines Masterstudiengangs „Medizinrecht“ bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner, sofern Ihnen ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz zur Last gelegt wird!
  • Verhaftung
    Wer von einer Verhaftung betroffen ist, sollte unbedingt Ruhe bewahren und umgehend einen spezialisierten Fachanwalt kontaktieren. Dieser kann Auskunft über die Rechte geben und die Situation so entschärfen. Wichtig ist, ohne Rücksprache mit einem Anwalt zunächst jedenfalls noch keine Angaben zur Sache und mithin vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Bei jeglichen polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen besteht darüber hinaus das Recht auf die Anwesenheit eines Verteidigers. Grundsätzlich gilt: Untersuchungshaft ist zwar freiheitsentziehend, aber von der Haft für Verurteilte getrennt und bietet bessere Bedingungen wie Verpflegung und Unterbringung. Auch dort ist regelmäßig Kontakt zum Anwalt möglich.
  • Vorladung
    Wenn Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen  Beschuldigtenvernehmung erhalten haben oder alternativ aufgefordert wurden, sich schriftlich zu einem strafrechtlichen Vorwurf zu äußern, gilt es keinesfalls auf eigene Faus tätig zu werden, sondern sich vielmehr über das richtige Vorgehen beraten zu lassen.
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