OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.08.2018 – 2 Ws 246/18
Die Bestellung des Pflichtverteidigers erstreckt sich nicht auf die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren (Ls).
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Aus diversen Filialen eines bekannten Lebensmitteldiscounters wurden über einen längeren Zeitraum immer wieder u.a. Zigaretten erheblichen Umfangs entwendet. Dass es dort zu solchen Vorfällen gekommen
„Ein LKW in Schlangenlinien“. Dies war der Einsatzanlass der in der Nähe befindlichen Streifenwagenbesatzungen gegen Mittag eines Wochentages im März 2022. Als der gemeldete LKW
Ein Nachbar macht den Geschädigten darauf aufmerksam, dass jemand soeben mit einem PKW dessen geparktes Fahrzeug touchiert habe, dann aber ohne auszusteigen weitergefahren sei. Die
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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