OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.08.2018 – 2 Ws 246/18
Die Bestellung des Pflichtverteidigers erstreckt sich nicht auf die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren (Ls).
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Einen Salat für 2,85 €. Den soll meine Mandantin bei einem namhaften Lebensmittelmarkt gestohlen haben. Von deren Ausführungen noch vor Ort, dass dies so nicht
Große Geldsorgen, Jobverlust und dann den Traumjob in einem Internetportal gefunden. Leider ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium eine der tragenden Voraussetzung für diesen. Das Studium hatte
Gemeinsam mit dem eigenen Lebensgefährten sowie dem befreundeten Arbeitgeber nebst dessen Ehefrau hatte meine Mandantin nach langer pandemiebedingter Zwangspause mal wieder einen zunächst sehr schönen
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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