OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.08.2018 – 2 Ws 246/18
Die Bestellung des Pflichtverteidigers erstreckt sich nicht auf die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren (Ls).
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.08.2018 – 2 Ws 246/18
Die Bestellung des Pflichtverteidigers erstreckt sich nicht auf die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren (Ls).
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Erreichbar Mo.–Fr. zw. 08:30 und 17:30 Uhr
Adresse Harmoniestraße 2a, 47119 Duisburg
E-Mail info@ra-duisburg.de
Widerstand gegen Polizeibeamte in einem besonders schweren Fall durch Beisichführen einer Waffe. Diesen Straftatbestand sollte mein besorgter Mandant laut Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg verwirklicht haben.
Damit hatte mein zukünftiger Mandant nicht gerechnet als er die Post öffnete und ein Schreiben des Polizeipräsidiums Düsseldorf vorfand. In diesem wurde ihm mitgeteilt, dass
Ein Nachbar macht den Geschädigten darauf aufmerksam, dass jemand soeben mit einem PKW dessen geparktes Fahrzeug touchiert habe, dann aber ohne auszusteigen weitergefahren sei. Die
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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