Strafprozeßrecht/ Säumnis wegen behaupteter Erkrankung
KG, Beschl. v. 18.11.2019 – 3 Ws 352/19 1. Ein ärztliches Attest, das Art und Schwere der Erkrankung mitteilt, rechtfertigt in der Regel den Schluss,
KG, Beschl. v. 18.11.2019 – 3 Ws 352/19 1. Ein ärztliches Attest, das Art und Schwere der Erkrankung mitteilt, rechtfertigt in der Regel den Schluss,
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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