Materielles Strafrecht/ Landfriedensbruch
BGH, Urt. v. 24.5.2017 – 2 StR 414/16 Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs setzt weder Täterschaft bei der Begehung von Gewalttätigkeiten noch die Zugehörigkeit des Beteiligten zur
BGH, Urt. v. 24.5.2017 – 2 StR 414/16 Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs setzt weder Täterschaft bei der Begehung von Gewalttätigkeiten noch die Zugehörigkeit des Beteiligten zur
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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