Verfahren wegen Besitz und Anbau von Betäubungsmitteln
Unerlaubter Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge und zudem dessen unerlaubter Anbau. Dies wurde meiner Mandantschaft seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Last gelegt nachdem
Unerlaubter Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge und zudem dessen unerlaubter Anbau. Dies wurde meiner Mandantschaft seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Last gelegt nachdem
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Harmoniestraße 2a · D-47119 Duisburg
Telefon: 02 03 / 57 89 85-0 · Telefax: 02 03 / 57 89 85-29 · info@ra-duisburg.de
Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Keine kostenlose Beratung, weder telefonisch, noch vor Ort!
Keine Übernahme von Pflichtverteidigungen!
Ausschließlich Vertretung als Wahlverteidiger für individuelles Honorar!