Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr
Das er auf dem Nachhauseweg mit seinem Überholverhalten eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr auslösen würde, war meinem späteren Mandanten seinerzeit ganz sicher nicht bewusst.
Das er auf dem Nachhauseweg mit seinem Überholverhalten eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr auslösen würde, war meinem späteren Mandanten seinerzeit ganz sicher nicht bewusst.
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Keine Übernahme von Pflichtverteidigungen!
Ausschließlich Vertretung als Wahlverteidiger für individuelles Honorar!