Materielles Strafrecht/ Versagen der Strafrahmenmilderung
BGH, Beschl. v. 24.7.2017 – GSSt 3/17 Im Rahmen der bei der tatgerichtlichen Ermessensentscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB
BGH, Beschl. v. 24.7.2017 – GSSt 3/17 Im Rahmen der bei der tatgerichtlichen Ermessensentscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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