Ordnungswidrigkeitenrecht/ Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß
KG Berlin, Beschl. v. 19.11.2018 – 3 Ws (B) 258/18 1. Bei der Annahme eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes bedarf es Feststellungen dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer ein
KG Berlin, Beschl. v. 19.11.2018 – 3 Ws (B) 258/18 1. Bei der Annahme eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes bedarf es Feststellungen dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer ein
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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