LG Ansbach, Urt. v. 20.10.2017 – 3 O 394/17
Hat ein am Unfall beteiligter Fahrer vor Ort ein Schuldbekenntnis zu voller Haftung abgegeben, so trifft trotz Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens den anderen Unfallbeteiligten keine Mithaftung (Ls).
LG Ansbach, Urt. v. 20.10.2017 – 3 O 394/17
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JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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