Strafverfahrensrecht/ Bestellung weiterer Verteidiger
BGH, Beschl. v. 31.8.2020 – StB 23/20 Auf die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers prüft das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende
BGH, Beschl. v. 31.8.2020 – StB 23/20 Auf die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers prüft das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Harmoniestraße 2a · D-47119 Duisburg
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Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Keine kostenlose Beratung, weder telefonisch, noch vor Ort!
Keine Übernahme von Pflichtverteidigungen!
Ausschließlich Vertretung als Wahlverteidiger für individuelles Honorar!