Sie benötigen juristischen Beistand und suchen einen spezialisierten Anwalt für Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht? Wird Ihnen als Dienstleister im Gesundheitswesen beispielsweise die Begehung eines Abrechnungsbetrugs, unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Körperverletzung aufgrund eines Behandlungsfehlers vorgeworfen?
In genau derartigen Fällen sind Sie bei mir genau richtig. Neben meiner Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht habe ich ein Masterstudium im Medizinrecht absolviert und mich im Zuge dessen auf das Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht spezialisiert.
Ich erarbeite auf Grundlage meiner hochspezialisierten Ausbildung schnellstmöglich eine Strategie, die auf Ihre konkrete Angelegenheit zugeschnitten ist. Erfahren Sie hier, warum Sie auf mich als Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht zählen können und in welchen Fällen Sie mich kontaktieren sollten, um Ihre Rechte zu wahren bzw. durchzusetzen.
Dank meines hochmodernen digital gestützten Kanzleikonzepts kann ich Sie von meinen Kanzleiräumen in Duisburg im gesamten Bundesgebiet ohne Einschränkungen unterstützen und vertreten. Entfernungen spielen heute kaum noch eine Rolle – vertrauen Sie stattdessen auf langjährige Erfahrung, Empathie und meinen akribischen Fokus für jedes relevante Detail.
Ob Arzt, Psychotherapeut, Krankenpfleger oder Physiotherapeut: Wer einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt, trägt eine sehr hohe Verantwortung für seine Patienten. Geschehen trotz sorgsamer und gewissenhafter Arbeit dennoch Fehler, kann neben einer zivilrechtlichen Klage eine Strafanzeige gegenüber den Ermittlungsbehörden drohen.
Das ist jedoch längst nicht alles, denn neben den Konsequenzen für die eigene Möglichkeit der Berufsausübung in der Zukunft – und somit für die eigene Existenzgrundlage – folgen immer quasi vollautomatisch die damit zusammenhängenden direkten weiteren wirtschaftlichen bzw. finanziellen Nachbeben.
Eine weitere drohende Auswirkung ist der Verlust des gesellschaftlichen Ansehens und des langjährig und mühsam aufgebauten guten Rufs. Dies kann besonders für selbstständig Tätige schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die noch weit über die direkten Auswirkungen eines möglichen Prozesses hinaus zu spüren sein werden und die ggf. eine weitergehende Tätigkeit mindestens erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Und hier sind die möglichen rein berufsrechtlichen Folgewirkungen noch gar nicht eingepreist.
Daher ist es umso essenzieller, dass Sie sich so früh wie möglich einen hochspezialisierten Anwalt für Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht an Ihre Seite holen, der Sie kompetent berät, sich für Ihre Belange und Bedürfnisse akribisch und engagiert einsetzt und dabei stets das nötige Fingerspitzengefühl mit sich bringt. Auf all das können Sie sich bei mir verlassen!
Als Experte auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts sorge ich dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt, finanzielle Einbußen auf ein Minimum begrenzt und rufschädigende Prozesse so weit wie möglich eingedämmt werden.
Das Gebiet des Medizinstrafrechts bzw. des Arztstrafrechts umfasst die Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, wie beispielsweise Physiotherapeuten und Angehörigen von Pflegediensten.
Da dieses Betätigungsfeld eine Schnittstelle zwischen dem „gewöhnlichen“ Strafrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht, sowie dem Medizin- und Medizinprodukterecht darstellt, erfordert eine ordnungsgemäße Verteidigung neben dem eigentlichen strafrechtlichen Wissen mindestens gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungswerte auf dem Gebiet des Medizinrechts.
Daneben erfordern die fachspezifischen Fakten und Termini, auch im Rahmen der häufig notwendigen Überprüfung von Sachverständigengutachten, neben dem straf- und medizinrechtlichen Know-how zudem ein tiefgründiges medizinisches Verständnis.
Denn neben der Bearbeitung des rein strafrechtlichen Vorwurfs muss sich der Fokus des mandatierten Rechtsanwaltes auch immer auf mögliche Konsequenzen des Strafverfahrens auf die Approbation, die Kassenzulassung, ferner auf etwaige Schmerzensgeldansprüche und weitere berufsrechtliche Maßnahmen richten.
Mithin ist stets auf die drohende berufliche und auch persönliche Existenzvernichtung des jeweiligen Mandanten zu achten, u. a. dadurch, dass es nach Möglichkeit eine öffentliche Hauptverhandlung mit entsprechender Medienwirkung zu vermeiden gilt.
Aber nicht nur die fachliche Kompetenz und die Wahrung des Gebots der Wirtschaftlichkeit sind wesentliche Qualitätsmerkmale guter anwaltlicher Betreuung auf dem Gebiet des Arzt- & Medizinstrafrechts.
Ebenso wichtig ist, dass Ihr gewählter Ansprechpartner stets auch die mit den rechtlichen Auseinandersetzungen verbundenen psychischen Belastungen im Fokus behält, die derartige Verfahren naturgemäß mit sich bringen. So verfüge ich nicht nur über das nötige Fachwissen im Medizinstrafrecht und die erforderliche Durchsetzungskraft sowie den Willen das Ziel niemals aus den Augen zu verlieren, sondern eben auch über die gerade für derartige Fälle essenzielle Empathie.
Sie können sich in einer besonders von Unruhe, Stress und potenziellem Trauma geprägten Zeit stets auf mich verlassen. Meine jahrelange Erfahrung als auf das Arzt- & Medizinstrafrecht spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht ist ein klarer Gewinn für Ihre Belange.
Medizinrechtliche Detailfragen sind nicht nur für Laien überfordernd und undurchschaubar, sondern stellen oft auch Heilkundige vor große Herausforderungen.
Daher gilt: Sie sollten auf meine langjährige Erfahrung vertrauen, wenn gegen Sie als Ausübender eines Heilberufs im Medizinstrafrecht ermittelt wird bzw. Sie sich gegen Vorwürfe im Arztstrafrecht verteidigen müssen.
Ich verfüge über das notwendige juristische Fachwissen, das entsprechende medizinische Know-how sowie über ausreichend Einfühlungsvermögen und stehe Ihnen als starker Partner zur Seite. Von meiner Kanzlei aus werde ich jegliche mir zur Verfügung stehende Möglichkeit ausschöpfen, um die für Sie und Ihren individuellen Fall bestmögliche Strategie sowohl zu entwickeln als auch sodann zielgerichtet umzusetzen – in Duisburg und bundesweit.
Wurden Sie über eine erstattete Strafanzeige, ein bereits durch die Staatsanwaltschaft eröffnetes Ermittlungsverfahren oder gar über einen schon angesetzten Hauptverhandlungstermin informiert, ist es höchste Zeit für meine Rechtsvertretung als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Zögern Sie möglichst nicht, denn mit jedem Tag, den Sie warten, können Ihre Chancen auf einen erfolgreicheren Ausgang des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens sinken.
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JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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