Allgemeines Strafrecht

Sie wollen sich grundsätzlich über den Bereich des Allgemeinen Strafrechts informieren? Bitte lesen Sie weiter…

Was versteht man unter diesem Begriff?

Unter diesem gesetzlich nicht definierten oder sonst abschließend kodifizierten Begriff werden häufig irrtümlicher Weise allein „kleinere, lapidare Strafverfahren“ subsumiert.

Tatsächlich jedoch fallen hierunter sämtliche Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) nicht aber in strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt sind.

Daher sollten Sie auch bei einem Vorwurf aus diesem Bereich größten Wert darauf legen, von einem spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu werden, der sie unabhängig von der Schwere des jeweiligen Vorwurfs gewissenhaft verteidigt.

Welche Straftatbestände fallen unter diesen Begriff?

Typische Delikte des Allgemeinen Strafrechts – hier grob unterteilt in einige Deliktsgruppen – sind beispielsweise:

Vermögensdelikte

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Unterschlagung (§ 246 StGB)
  • Raub (§ 249 StGB)
  • Erpressung (§ 253 StGB)
  • Hehlerei (§ 259 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)

Delikte gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs

  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
  • Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen (§ 276 StGB)

Delikte gegen die Staatsgewalt oder die Rechtspflege

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB)
  • Meineid (§ 154 StGB)
  • Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
  • Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Delikte gegen die öffentliche Ordnung

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  • Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB)
  • Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)

Amtsdelikte

  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
  • Bestechung (§ 334 StGB)

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