Sie wollen sich grundsätzlich über den Bereich des Allgemeinen Strafrechts informieren? Bitte lesen Sie weiter…
Unter diesem gesetzlich nicht definierten oder sonst abschließend kodifizierten Begriff werden häufig irrtümlicher Weise allein „kleinere, lapidare Strafverfahren“ subsumiert.
Tatsächlich jedoch fallen hierunter sämtliche Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) nicht aber in strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt sind.
Daher sollten Sie auch bei einem Vorwurf aus diesem Bereich größten Wert darauf legen, von einem spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu werden, der sie unabhängig von der Schwere des jeweiligen Vorwurfs gewissenhaft verteidigt.
Typische Delikte des Allgemeinen Strafrechts – hier grob unterteilt in einige Deliktsgruppen – sind beispielsweise:
Vermögensdelikte
Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit
Delikte gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs
Delikte gegen die Staatsgewalt oder die Rechtspflege
Delikte gegen die öffentliche Ordnung
Amtsdelikte
Sie wünschen eine umfassende rechtliche Beratung zu diesem Thema bzw. zu einzelnen Delikten aus diesem Bereich?