Strafbefehl

Sie haben postalisch einen Strafbefehl erhalten und wollen sich zunächst einmal grundsätzlich darüber informieren, was dies bedeutet? Bitte lesen Sie weiter…

Unter dem Strafbefehlsverfahren versteht man ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung Fälle „leichterer Kriminalität“ im Wege des Erlasses eines schriftlichen Strafbefehls.

Hier kommt es bei Rechtskraft des Strafbefehls zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung – also anders als nach erfolgter Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

Dies entlastet sowohl die Gerichte als auch die Staatsanwaltschaft, kann aber auch in Ihrem Interesse liegen, da das Verfahren ggf. kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird.

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