Materielles Strafrecht/ Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen soll überprüft werden
Der Deutsche Richterbund hat sich dafür ausgesprochen, dass der Straftatbestand des sog. „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB) überprüft werden soll. Begründet wurde dies