Das er auf dem Nachhauseweg mit seinem Überholverhalten eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr auslösen würde, war meinem späteren Mandanten seinerzeit ganz sicher nicht bewusst. Entsprechend aufgeregt wurde er bei mir vorstellig, als er hiervon erstmalig durch Schreiben der zuständigen Polizeidirektion erfuhr.

Ich zeigte den Ermittlungsbehörden zunächst routinemäßig auf, dass ich die Interessenvertretung übernommen hatte und Akteneinsicht begehrte. Weiter stellte ich klar, dass sich mein Mandant, wenn überhaupt, dann lediglich nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakte und zudem ausschließlich über mich zu den erhobenen Vorwürfen äußern wird.

Nach Sichtung des Akteninhalts und unter Zugrundelegung der eigenen Angaben meines Mandanten übersendete ich der Staatsanwaltschaft später eine zuvor mit meinem Mandanten ausführlich besprochene Einlassung, verbunden mit einem – recht ambitionierten – Einstellungsvorschlag unter Berücksichtigung meiner Beweiswürdigung. Und dies alles vor dem Hintergrund der existenziellen Bedeutung der Fahrerlaubnis für meinen Mandanten, also mithin mit dem klaren Ziel der Vermeidung etwaiger Führerscheinmaßnahmen oder anderweitiger Eintragungen sowohl in das Fahreignungs- als auch in das Bundeszentralregister.

Die Erleichterung meines Mandanten war mehr als deutlich spürbar, als ich ihm vorab telefonisch die erfreuliche Nachricht zukommen ließ, dass unserem Vorschlag gemäß entschieden wurde.

Rufen auch Sie mich so schnell wie möglich unter der 02 03/ 57 89 85-0 an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren, sofern Sie mit gleichgelagerten Vorfällen konfrontiert werden. Nur durch auf langjährige Erfahrung basierendes zielgerichtetes Handeln kann schlimmeres verhindert werden!