Widerstand gegen Polizeibeamte in einem besonders schweren Fall durch Beisichführen einer Waffe. Diesen Straftatbestand sollte mein besorgter Mandant laut Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg verwirklicht haben. Der Strafrahmen hierfür: 6 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitstrafe.

Konkret vorgeworfen wurde ihm, dass er 2 Polizeibeamtinnen nachts im Rahmen eines Einsatzes wegen angeblicher Ruhestörung an seiner Wohnungstüre mit einer Luft-Federdruck-Gaswaffe dergestalt bedroht haben soll, dass er diese auf Bauchhöhe in deren Richtung hielt.

Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Duisburg war dementsprechend intensiv. Dies vor allem, da die zwei seinerzeit vor Ort erschienenen Polizeibeamtinnen als präsente Zeugen zu dem von Ihnen selber angezeigten Sachverhalt vernommen wurden. Allein das ist keine einfache Konstellation für die Verteidigung, da den Aussagen von Polizeivollzugskräften als Zeugen in der Regel ohnehin schon ein – sagen wir – „erhöhter Beweiswert“ zukommt.

Hinzu kam hier dann noch, dass mein Mandat die Tat unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln begangen haben soll und ihm dementsprechend erhebliche Erinnerungslücken unterstellt wurden.

Am Ende wurde das Verfahren gegen meinen Mandanten nach §153 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Erleichterung meines Mandanten war immens.

Die von der Verteidigung angestrengte schrittweise und vor allem genaue Rekonstruktion sämtlicher wesentlicher und nicht allein das Verhalten meines Mandanten betreffender Einzelheiten ergab schnell ein anderes Gesamtbild, was eine derart milde Verfahrensbeendigung sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht vorstellbar gemacht hatte.

Rufen auch Sie mich so schnell wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren, sofern Sie mit gleichgelagerten Vorfällen konfrontiert werden. Vermeiden Sie Alleingänge oder die Beauftragung unmotivierter Rechtsanwaltskolleg*innen. Allein zielgerichtetes und auf Erfahrung basierendes Handeln kann Schlimmeres verhindern!