Damit hatte mein zukünftiger Mandant nicht gerechnet als er die Post öffnete und ein Schreiben des Polizeipräsidiums Düsseldorf vorfand. In diesem wurde ihm mitgeteilt, dass jemand Strafanzeige gegen ihn sowohl wegen Nötigung im Straßenverkehr als auch aufgrund einer Straßenverkehrsgefährdung durch grobes und rücksichtsloses Verhalten beim Überholen erstattet hatte.

Eine kurze Eigenrecherche bei Google zeigte ihm sehr schnell auf, dass ein solches Verfahren für ihn als Berufskraftfahrer erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Daher wurde er bereits am nächsten Tag bei mir vorstellig. Nach erfolgter Mandatierung schrieb ich sogleich die zuständige Polizeidienststelle an und zeigte auf, dass ich einerseits Akteneinsicht begehrte und dass mein Mandant sich, wenn überhaupt, dann allein über mich zu den Vorwürfen äußern würde und mithin keinesfalls zu dem angesetzten Vernehmungstermin erscheint.

Nach Sichtung des Akteninhaltes und der eigenen Angaben meiner Mandantschaft fertigte ich zeitnah eine Einlassung an, in welcher ich sämtliche von mir herausgefilterten Ungereimtheiten aufzeigte und zudem rein technische Gegebenheiten bei dem Fahrzeug meines Mandanten hervorhob, die Zweifel an der Schilderung der Ereignisse aus Sicht des Anzeigenerstatters aufkommen lassen sollten.

Das Ergebnis war erfreulich. Eine Einstellung des Verfahrens noch im Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO. Die Erleichterung meines Mandanten war spürbar, als ich ihm diese erfreuliche Nachricht zukommen ließ.

Rufen auch Sie mich so schnell wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren, sofern Sie mit gleichgelagerten Vorfällen konfrontiert werden. Nur durch auf langjährige Erfahrung basierendes zielgerichtetes Handeln kann schlimmeres verhindert werden!