Aktiv die eigenen gesellschaftspolitischen Überzeugungen vertreten, unter anderem natürlich auch im Bereich Social Media. Alltäglich zu sehen und eigentlich auch kein Problem. Anfangs auch nicht für meinen Mandanten, der sich jedoch dort zunehmend in teils hitzigen Diskussionen verfing. Womit er aber in diesem Zusammenhang niemals gerechnet hatte, war, dass er wegen diverser eigener Posts eine polizeiliche Vorladung würde erhalten können. Als er jedoch genau eine solche in seinem Briefkasten fand, saß der Schock zunächst tief.

Mit dem Vorwurf des Belohnens und Billigens einer Straftat konfrontiert wandte er sich sodann unverzüglich an mich. Zu diesem Zeitpunkt hatte er auf das Schreiben noch auf keine Weise reagiert, so dass ich nach vorheriger Sichtung der Ermittlungsakte unter Einbeziehung meines Mandanten dessen erste Einlassung zu dem in Rede stehenden Geschehen abgeben konnte. Und genau diese Reihenfolge einzuhalten ist immer von großem Vorteil, da dann keine den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens torpedierenden unüberlegten eigenen Schnellschußreaktionen der Beschuldigten im Wege stehen. Im Ergebnis konnte zur großen Freude meines Mandanten auf diesem Wege dann auch eine Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO erreicht werden.

Rufen auch Sie mich so schnell wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren, sofern Sie mit einem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren konfrontiert werden. Vermeiden Sie Alleingänge. Allein zielgerichtetes und auf Erfahrung basierendes Handeln kann zum maximal möglichen Erfolg führen!