Eine über zweijährige Beziehung endete, wobei diese – zumindest in den Augen meines Mandanten – erst nach einer langen Phase empfundenen partnerschaftlichen Glücks zunehmend konfliktreicher geworden war, so dass die gemeinsame Zeit für ihn rückblickend trotz allem als schön empfunden wurde.

Um so überraschter war mein Mandant als er unerwartete Post bekam und zwar vom Polizeipräsidium Duisburg. Eine Vorladung in dem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und sexueller Nötigung während eines Zeitraumes von nahezu zwei Jahren.

Zunächst glaubte mein Mandant noch an eine Verwechslung und brachte das Schreiben zunächst nicht mit seiner ehemaligen Beziehung in Verbindung. Den angesetzten zeitnahen Vernehmungstermin wollte er aber so oder so nicht unvorbereitet wahrnehmen und nahm daher umgehend Kontakt zu mir auf, wobei sich so langsam aber der Verdacht erhärtete, dass allein aufgrund der Art der Vorwürfe in Verbindung mit dem aufgeführten zeitraum ggf. seine Exfreundin Strafanzeige gegen ihn erstattet haben könnte.

Genau dies wurde dann nach erfolgter Akteneinsicht auch schnell zur Gewissheit und mein Mandant konnte gar nicht glauben, welche Vorwürfe im Einzelnen von seiner ehemaligen Lebensgefährtin gegen ihn erhoben worden waren und vor allem welcher schwerwiegenden Natur.

Glücklicherweise konnten nach intensiven Gesprächen und unter Zuhilfenahme noch vorhandener WhatsApp-Nachrichten, sowie weiterer akribisch zusammengesuchter Beweismittel viele Ungereimtheiten in einzelnen Schilderungen der Anzeigenerstatterin aufgefunden und mittels eines stringent formulierten Einlassungsschreibens an die Staatsanwaltschaft auch zumindest insoweit bewiesen werden, als dass das Ermittlungsverfahren wenige Wochen später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Erleichtert aber in gewisser Weise auch desillusioniert nahm mein Mandant diese für sein weiteres Leben sicherlich extrem wichtige positive Nachricht entgegen.

Rufen auch Sie mich so schnell wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren, sofern Sie mit einem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren konfrontiert werden. Vermeiden Sie Alleingänge oder die Beauftragung unmotivierter Rechtsanwaltskolleg*innen. Allein zielgerichtetes und auf Erfahrung basierendes Handeln kann zum maximal möglichen Erfolg führen!