Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts geht es meistens um den Vorwurf der Verwirklichung eines Vermögensstraftatbestandes, wie bspw. dem des Betrugs nach § 263 StGB sowie der Untreue gemäß § 266 StGB, wobei Beschuldigter in den meisten Fällen ein Mitarbeiter, ein (leitender) Angestellter, ein Gesellschafter oder gar der Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens ist. Da es in Deutschland kein sanktionierendes Unternehmensstrafrecht gibt, sind es stets die o.g. Personenkreise, die als Beschuldigte im Ermittlungsverfahren zumeist hohe Freiheitsstrafen fürchten müssen.
Um so wichtiger ist es so frühzeitig und zielgerichtet wie möglich eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und mit Nachdruck umzusetzen. Als unternehmerisch geprägter Strafverteidiger mit bankkaufmännischer Berufsausbildung und ausgeprägtem Interesse an und Wissen um wirtschaftliche Zusammenhänge vertrete ich mit dem notwendigen Einsatz- und Durchhaltewillen Ihre Interessen in diesen unruhigen Zeiten, um Schaden sowohl von Ihnen als auch vom Unternehmen fern zu halten und den guten Ruf sämtlicher Involvierten zu wahren.
Neben den bereits aufgezeigten Vermögensstraftatbeständen fallen unter den Oberbegriff des Wirtschaftsstrafrechts auch die Themenbereiche der Korruption, die Insolvenzdelikte, das Arbeitsstrafrecht sowie das Steuerstrafrecht und auch die zahlreichen Bußgeldtatbestände, deren Verwirklichungsvorwurf ebenfalls mitunter existenzbedrohende Auswirkungen zur Folge haben kann.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger ist es stets mein Ziel zu gewährleisten, dass meinem Mandanten in allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts eine optimale Verteidigung zur Seite steht. Um dies sicherzustellen, vertrete ich jedoch lediglich in denjenigen Verfahren, die eine für mein Team und mich bewältigbare Größenordnung aufweisen, so dass eine Vertretung großer Unternehmen in Umfangsverfahren von vornherein ausscheidet. Ebenso habe ich während meiner früheren langjährigen Tätigkeit in einer Kanzlei insbesondere auch für das Steuerrecht die Erfahrung gemacht, dass komplexe derartige Fragestellungen auch in einem Steuerstrafverfahren im Grunde stets die Mitwirkung eines auf diesem Gebiet beheimateten Steuerberaters erforderlich machen, welcher mithin nötigenfalls durch mich hinzugezogen wird.
Umfang und Relevanz des Wirtschaftsstrafrechts lassen sich übrigens insbesondere daran erkennen, dass die Ermittlungsbehörden in vielen Bundesländern sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet haben, die ausschließlich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ermitteln, um auf diese Weise den besonderen Herausforderungen dieses komplexen Gebietes zumindest bereits mit der notwendigen Spezialisierung begegnen zu können. Und auch Gerichte setzen sich mit Anklagen aus diesem Teilbereich des Strafrechts entsprechend zielgerichtet auseinander. So existieren am Landgericht sogenannte Wirtschaftsstrafkammern, die insbesondere auch dem Umfang der jeweiligen Verfahren kraft ausschließlicher Zuständigkeit Rechnung tragen können.
Dies zeigt überdeutlich, dass auch auf Seiten der Verteidigung eine ebensolche Spezialisierung zwingende Voraussetzung ist, um zumindest die Möglichkeit einer Waffengleichheit insoweit herzustellen, als dass der behördlichen und gerichtlichen Übermacht ein entsprechendes Gegengewicht entgegengesetzt wird.
Ich vertrete kleine und mittelständische Unternehmen bzw. deren Organe und (zumeist leitenden) Angestellten/ Mitarbeiter, die sich mit einem Straf- oder Bußgeldvorwurf aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts konfrontiert sehen.
Als Rechtsanwalt in Duisburg kümmere ich mich gewissenhaft um Ihr Anliegen. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu mir auf, wenn Sie eine umfassende rechtliche Beratung zum Thema Wirtschaftsstrafrecht in all seinen Ausprägungen benötigen. Sie können meine Kanzlei per Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.