KG Berlin, Beschl. v. 12.12.2018 – (2) 161 Ss 150/18 (53/18)

Wird der (nichtgeständige) Anklagte durch zwei oder mehr Zeugen belastet, sind die für die Konstellation „Aussage gegen Aussage“ entwickelten strengen Anforderungen an die Beweiswürdigung auch dann nicht anwendbar, wenn die Beweispersonen in „einem Lager“ stehen (Ls).