Einer Chatgruppe mit vielen teils völlig unbekannten Teilnehmern beitreten auf Einladung eines Freundes? Kein Problem, dachte sich mein Mandant, wobei er davon ausging, dass dort allein witzige Dinge verschickt würden – so war es ihm jedenfalls beschrieben worden. Dem war zunächst auch tatsächlich so und nach einer Weile schenkte mein Mandat dem Chatverlauf dann auch nicht mehr viel Aufmerksamkeit, sondern guckte nur ab und an, was dort „Neues“ passiert war.

Eines Tages wurde er aufgrund einiger dort von unbekannten Dritten hochgeladener Inhalte stutzig, da diese offensichtlich pornografischen Inhalt hatten. Sofort verlies mein Mandant die Gruppe und vergaß die ganze Sache schnell, da er sich keines eigenen Fehlverhaltens bewusst war.

Die Erinnerung kehrte aber schlagartig zuzrück, als ein Schreiben des Polizeipräsidiums Essen in seinem Briefkasten lag, in welchem ihm mitgeteilt wurde, dass gegen ihn wegen Besitz oder sich Verschaffen von Kinderpornografie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, weswegen man ihn zur Vernehmung als Beschuldigter vorlud. Schnell wurde meiner Mandantschaft klar, dass er sich hier anwaltlicher Hilfe bedienen sollte und so suchte er bei Google nach einem Strafverteidiger mit dem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht, was ihn letztlich zu mir führte.

Im Ergebnis konnte ich erreichen, dass das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Das schriftliche Aufzeigen der in diesem Fall vorliegenden konkreten Sachverhaltskonstellation mit sämtlichen ihr immanennten Eigenheiten gegenüber der Ermittlungsbehörde reichte vorliegend aus, um die Behörde zu überzeugen. Das Aufatmen meines Mandanten über dieses Ergebnis war verständlicher Weise deutlich zu hören.

Und wieder einmal zeigt sich, wie leicht man aufgrund der vermeintlich gefahrlosen Nutzung moderner Medien in den Fokus von Ermittlungsbehörden geraten kann und wie wichtig es dann ist, dass man sich die Hilfe eines engagierten Fachanwaltes für Strafrecht sucht, der neben der rein rechtlichen Expertise auch insbesondere ein deutliches Verständnis für die jeweiligen technischen Gegebenheiten mit in die Waagschale werfen kann!

Rufen Sie mich daher so früh wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren!