Ein Bahnsteig des Bahnhofs Moers. Vier Jugendliche schlagen Ihre Zeit dort tot, „hängen ab“. Niemand sonst ist zugegen. Einer hat eine Schreckschusspistole dabei, ein anderer spielt mit dieser rum. Ein Video wird mit dem Handy gedreht. Der junge Mann will sich cool fühlen, posiert in Gangsterposen. Später gehen alle wieder von dort weg. Das Leben geht seinen gewohnten Gang weiter.

Bis plötzlich die Polizei vor der Wohnung der Eltern meines zukünftigen Mandanten steht und eine Durchsuchung machen wollen. Die Eltern sind geschockt. Gefunden wird jedoch nichts. Monate später dennoch Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Duisburg. Die Eltern wenden sich an mich als sie die Post vom zuständigen Jugendrichter des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort erhalten. Ich übernehme die Verteidigung.

Als ich sodann die Gerichtsakte nach unmittelbar gestelltem Antrag auf Akteneinsicht erhalte, stellt sich heraus, dass das Verfahren gegen meinen jungen Mandanten allein deshalb eröffnet wurde, weil eine Mutter auf dem Handy ihres Sohnes durch Zufall das in den entsprechenden Freundeskreisen weitergeleitete Video gesehen hatte und dieses daraufhin der Polizei unter Nennung von Namen beteiligter Personen aushändigte. Eine typische Reaktion – sehen die Schreckschusswaffen den echten Pistolen oftmals für Laien nicht unterscheidbar ähnlich.

Es folgt der Hauptverhandlungstermin. Einstellung des Verfahrens und lediglich eine Verwarnung sind das Ergebnis. Die Familie ist erleichtert. Möglich gemacht wurde dieses Ergebnis sicherlich im wesentlichen durch die gezielte Vorbereitung im Hinblick auf diesen Termins durch die Verteidigung.

Gerade ein solcher Fall zeigt wieder, wie leicht man einerseits in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten kann und vor allem aber wie wichtig es dann ist, dass man sich die Hilfe eines engagierten und auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Fachanwaltes für Strafrecht sucht!

Rufen Sie mich daher so früh wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren!