Einen Salat für 2,85 €. Den soll meine Mandantin bei einem namhaften Lebensmittelmarkt gestohlen haben. Von deren Ausführungen noch vor Ort, dass dies so nicht richtig sei, sondern dass sie diesen vielmehr nach dem bereits beweisbar erledigten Bezahlvorgang ihrer sonstigen Einkäufe (viel höheren Wertes) erst noch abwiegen musste und wollte, was sie zuvor vergessen hatte, um diesen dann im Rahmen einer erneuten Runde in dem SB-Kassenbereich auch noch zu bezahlen, ließen sich weder die mit dem Sachverhalt betrauten Mitarbeiter noch später die Marktleitung abbringen und so wurde ein 12-monatiges Hausverbot ausgesprochen, eine 100,– € Fangprämie verhängt und zudem eine Strafanzeige erstattet.
Mit dem Schreiben der Polizei, dass meine Mandantschaft über das eingeleitete Ermittlungsverfahren informierte und mittels welchem ihr Gelegenheit zur Äußerung zu den erhobenen Beschuldigungen gegeben wurde, kam diese völlig aufgelöst zu mir. Nachdem ich ihre Ausführungen sowie den Inhalt der Ermittlungsakte zur Kenntnis genommen hatte, konnte ich das auch sehr gut verstehen. Jahrelang hatte meine Mandantin in dem Lebensmittelmarkt regelmäßig eingekauft, so wie auch an diesem Tag. Und dennoch führte dies nicht dazu, dass man ihrer eigentlich völlig nachvollziehbaren Erklärung für das – letztlich ja nur vorübergehende – Verlassen des SB-Kassenbereichs mit dem, im Gegensatz zu sämtlichen übrigen Waren, unbezahlten Salat Glauben schenkte.
Das Ermittlungsverfahren wurde nach einem Telefonat zwischen mir und der zuständigen Dezernentin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg dann zur großen Erleichterung meiner Mandantin zügig eingestellt. Am Ende bleibt meine Mandantschaft jedoch dennoch auf ihren entstandenen Kosten sitzen. Einen neuen Supermarkt hat sie aber schnell finden können.
Gerade ein solcher Fall zeigt wieder, wie leicht man in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten kann und wie wichtig es ist, dass man sich die Hilfe eines engagierten Fachanwaltes für Strafrecht sucht!
Rufen Sie mich daher so früh wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren!