BGH, Urt. v. 6.03 2018 – 1 StR 277/17
Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen nach
§§ 136, 136a StPO zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
BGH, Urt. v. 6.03 2018 – 1 StR 277/17
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Das er auf dem Nachhauseweg mit seinem Überholverhalten eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr auslösen würde, war meinem späteren Mandanten seinerzeit ganz sicher nicht bewusst.
Widerstand gegen Polizeibeamte in einem besonders schweren Fall durch Beisichführen einer Waffe. Diesen Straftatbestand sollte mein besorgter Mandant laut Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg verwirklicht haben.
Mich erreichte zunächst der Anruf der besorgten Ehefrau, die mir mitteilte, dass ihr Mann beschuldigt werde eine Praktikantin auf der Arbeit sexuell belästigt zu haben.
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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