Verfahren wegen des Verdachts des Herstellens kinderpornografischer Inhalte u.a.
Sowohl mein späterer Mandant als auch dessen gesamte Familie waren mehr als nur geschockt über das massive frühmorgendliche Schellen an der Haustüre. Jedoch wurde dies
Sowohl mein späterer Mandant als auch dessen gesamte Familie waren mehr als nur geschockt über das massive frühmorgendliche Schellen an der Haustüre. Jedoch wurde dies
Zu einem Diebstahl und einer Körperverletzung solle es gekommen sein. So jedenfalls lauteten die Angaben der Geschädigten, offenbar laut Polizeiprotokoll bestätigt durch zwei Zeuginnen gegenüber
Ein Bahnsteig des Bahnhofs Moers. Vier Jugendliche schlagen Ihre Zeit dort tot, „hängen ab“. Niemand sonst ist zugegen. Einer hat eine Schreckschusspistole dabei, ein anderer
11 kinder- und jugendpornografische Bilder befanden sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg nach erfolgter Auswertung auf dem sichergestellten und im Anschluss forensisch untersuchten PC meines
Unerlaubter Besitz mehrerer Druckverschlusstüten mit Marihuana nebst Zubehör für Konsum und Verpackung. Dazu ein generell verbotener Schlagring sowie ein für Minderjährige verbotenes Einhandmesser und eine
Unerlaubter Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge und zudem dessen unerlaubter Anbau. Dies wurde meiner Mandantschaft seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Last gelegt nachdem
BGH, Beschl. v. 28.6.2017 – 1 BGs 148/17 Dem von einer Durchsuchungsmaßnahme nach § 103 StPO betroffenen Dritten ist grundsätzlich bei Vollzug der Maßnahme eine
JÖRG J.K. HARTMANN, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Keine kostenlose Beratung, weder telefonisch, noch vor Ort!
Keine Übernahme von Pflichtverteidigungen!
Ausschließlich Vertretung als Wahlverteidiger für individuelles Honorar!