Unerlaubter Besitz mehrerer Druckverschlusstüten mit Marihuana nebst Zubehör für Konsum und Verpackung. Dazu ein generell verbotener Schlagring sowie ein für Minderjährige verbotenes Einhandmesser und eine ebenso verbotene PTB-Waffe samt Patronen. All dies wurde im Rahmen einer zunächst durchgeführten körperlichen Durchsuchung meines jugendlichen Mandaten und direkt anschließender Durchsuchung der elterlichen Wohnung aufgefunden. Der Alptraum aller Eltern! Und dies alles, weil einer geschulten polizeilichen Verkehrsstreife aufgefallen war, dass der junge Mann auf dem Bürgersteig mit einem Dritten ein „spezielles Begrüßungsritual“ vollzog, dass erfahrungsgemäß augenscheinlich allein der Übergabe von Betäubungsmitteln diente. Es folgte die zu erwartende Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg und pandemiebedingt etwas später die Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Duisburg – dies jedoch in meinem Beisein als von den Eltern des Jungen beauftragter Verteidiger. Nach einer emotionalen Hauptverhandlung am Ende das grosse Aufatmen: Sozialstunden ableisten und Suchtberatungstermine wahrnehmen lauteten die gerichtlichen Weisungen. Ein für alle Beteiligten sehr erfreulicher Ausgang des Verfahrens  – sicherlich auch das Ergebnis meiner Bemühungen, die auf langjährige Erfahrungen als Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht fussen. Sämtliche von mir vorgeschlagenen Maßnahmen im Vorfeld der gerichtlichen Hauptverhandlung hatten Wirkung gezeigt.

Aus derartigen Fällen ist ersichtlich, wie schnell man in das Visier von Ermittlungsbehörden geraten kann. Darüber hinaus wird deutlich, dass gerade aufgrund plötzlicher Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Vorwurfs der Begehung von Straftaten aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts häufig weitere strafrechtlich relevante Vorwürfe ans Tageslicht kommen können. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Ermittlungsbehörden die Durchsuchung als Ermittlungsansatz wegen der hohen Erfolgsquote sehr schätzen. Jedenfalls ist in derartigen Konstellationen hierauf spezialisierte fachanwaltliche Hilfe dringend erforderlich um zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben. Ich kann Ihnen daher nur den Rat geben, es nicht erst selber zu versuchen, sondern frühzeitig meine Hilfe als Spezialisten an Ihrer Seite zu suchen, denn ein möglicher Eintrag in das sog. polizeiliche Führungszeugnis mit all den damit einhergehenden langjährigen negativen Konsequenzen ist nicht der richtige Zeitpunkt für Experimente!

Rufen Sie mich daher so früh wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um sich von mir beraten zu lassen!