Unerlaubter Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge und zudem dessen unerlaubter Anbau. Dies wurde meiner Mandantschaft seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Last gelegt nachdem die Polizei diese im Rahmen einer Nahbereichsfahndung wegen eines gänzlich anderen Sachverhalts angehalten, kontrolliert und im Anschluss aufgrund zwischenzeitlich ergangenen richterlichen Beschlusses dessen Wohnanschrift zwecks Durchsuchung aufgesucht hatte und dabei jeweils entsprechende Mengen auffand. Die Hauptverhandlung fand ein Jahr später vor dem Amtsgericht Duisburg/ Schöffengericht statt. Die Tatvorwürfe selber wurden dort von meiner Mandantschaft unmittelbar eingeräumt. Meine nicht gerade einfache Aufgabe als Verteidiger war es nun Argumente für die Annahme eines sogenannten „minder schweren Falles“ pointiert mit dem Ziel der Ausurteilung einer deutlich geringeren Freiheitsstrafe herauszuarbeiten. Dies hat im vorliegenden Fall dann aufgrund engagierter Darlegungen schlussendlich auch geklappt und das Gericht ist dem staatsanwaltschaftlichen Antrag nicht gefolgt, sondern hat, wie von mir beantragt, eine deutlich mildere Freiheitsstrafe ausgeurteilt, die zudem zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Mit diesem Ergebnis waren sowohl die Mandantschaft als auch ich als spezialisierter Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht zufrieden.
Aus derartigen Fällen ist ersichtlich, wie leicht es passiert, dass man quasi zufällig in das Visier von Ermittlungsbehörden gerät. Darüber hinaus wird deutlich, dass jeglicher Vorwurf der Begehung einer Straftat aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts stets sehr ernst zu nehmen ist und hierauf spezialisierter fachanwaltlicher Hilfe dringend bedarf. Ich kann Ihnen daher nur den Rat geben, es nicht erst „auf eigene Faust“ zu versuchen, sondern frühzeitig Hilfe durch einen Spezialisten wie mir zu suchen!
Rufen Sie mich daher so früh wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um sich von mir beraten zu lassen!