Sexuelle Belästigung – Ich verteidige Sie als Ihr Anwalt

Bauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung

Gegen Sie wurde Strafanzeige wegen sexueller Belästigung nach § 184i StGB erstattet? Es läuft bereits ein Ermittlungsverfahren oder es wurde sogar schon durch das Gericht ein Termin für eine Hauptverhandlung angesetzt?

Meist steht dabei viel auf dem Spiel. Neben dem Verlust Ihres guten Rufes drohen Ihnen womöglich auch andere weitreichende Konsequenzen, sowohl im privaten als vor allem auch im beruflichen Umfeld. Es gilt also, schnell und mit äußerster Konsequenz sowie einer klugen Verteidigungsstrategie auf die erhobenen Vorwürfe zu reagieren, um jegliche Schäden so gering wie möglich zu halten.

Handeln Sie daher so schnell wie möglich! Als langjährig erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann ich Sie gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung verteidigen. Dabei gilt: Je früher Sie mich einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen und je mehr kann ich Ihnen helfen. Dabei vertrete ich Sie selbstverständlich stets vertrauensvoll und diskret.

Was fällt unter den Straftatbestand der sexuellen Belästigung?

Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB ist eine relativ neue Ergänzung des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 2016. Sie wird oftmals als Auffangtatbestand bezeichnet, da eine Strafbarkeit gemäß § 184i StGB nicht gegeben ist, falls die vorgeworfene Tat in anderen Vorschriften aus dem Teilgebiet des Sexualstrafrechts mit schwerer Strafe sanktioniert ist.

Eine Strafbarkeit wegen dieser Vorschrift setzt neben sämtlichen übrigen Voraussetzungen der Strafbarkeit das körperliche Berühren einer anderen Person in sexuell bestimmter Weise voraus, wodurch sich das Tatopfer auch sexuell belästigt fühlt.

Welche Strafe ist bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung zu erwarten?

Bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB droht ohne Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls, die bei der Strafzumessung eine Rolle spielen können, eine Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Ausgenommen hiervon sind die sogenannten besonders schweren Fälle nach § 184i Abs. 2 StGB, in denen eine erhöhte Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgeschrieben wird. Dieser erhöhte Strafrahmen kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn die sexuelle Belästigung aus einer Gruppe heraus begangen wurde.

Durch eine effektive und frühzeitig eingeleitete Verteidigung durch mich als Ihren auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt steigern Sie Ihre Chancen auf den bestmöglichen Ausgang des gegen Sie eingeleiteten Verfahrens.

Sonderfall: Sexuelle Belästigung durch einen Arzt/eine Ärztin (m/w/d)

Einen Sonderfall der Verteidigung gegen den Vorwurf einer sexuellen Belästigung stellen stets solche Fallkonstellationen dar, in denen die sexuelle Belästigung durch einen Arzt/eine Ärztin (m/w/d) im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung geschehen sein soll.

Diese Fälle erfordern von einem Verteidiger ein Höchstmaß an Sensibilität beim Umgang mit dieser heiklen Materie und andauernde Akribie in der Bearbeitung des Einzelfalles, denn nicht selten drohen denjenigen Heilbehandlern, die sich derartigen Anschuldigungen ausgesetzt sehen, nicht nur strafrechtliche, sondern vor allem auch existenzgefährdende disziplinarische Konsequenzen, die bis zu einem Entzug der Approbation reichen können.

Es ist daher von höchster Wichtigkeit, gerade in diesen Fällen bei einer Verteidigung gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung den disziplinarrechtlichen Aspekt von vornherein in die Entwicklung der Verteidigungsstrategie als wesentlich miteinzubeziehen. Um dies gewährleisten zu können, ist auch mein ergänzendes Masterstudium im Medizinrecht und meine langjährig gesammelten Erfahrungen als Anwalt im Medizinrecht von großem Vorteil. Hochspezialisierte Strafverteidigung ist genau das, was Sie von mir erwarten können!

Verlieren Sie keine Zeit

Wurden Sie bereits durch die Polizei mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert, kann sich eine schnelle Reaktion auszahlen. Als Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht kann ich Ihnen dabei helfen, den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Dank meiner jahrelangen Erfahrung bin ich mit der Thematik bestens vertraut und gehe stets in Ihrem Sinne mit einem Höchstmaß an Diskretion vor.

Mein Tipp: Je früher Sie mich mandatieren, desto besser! Warten Sie, bis das Ermittlungsverfahren schon beendet ist und durch das Gericht bereits eine Hauptverhandlung terminiert wurde, können bereits wertvolle Chancen für Ihre Verteidigung verstrichen sein.

Zögern Sie daher nicht. Rufen Sie mich an, um einen Termin für eine Erstberatung auszumachen. Dann können wir direkt Ihre drängendsten Fragen beantworten.

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Adresse Harmoniestraße 2a, 47119 Duisburg

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