Ihr Anwalt im Sexualstrafrecht in Duisburg: Jörg J.K. Hartmann, LL.M.

Sie wollen sich grundsätzlich über die Verteidigungsmöglichkeiten im Sexualstrafrecht informieren? Ein Vorwurf wurde gegen Sie erhoben und daher benötigen Sie rechtlichen Beistand? Dann wenden Sie sich an mich – als Anwalt für Sexualstrafrecht in Duisburg nehme ich mich Ihres Falles an und erarbeite die für Sie bestmögliche Strategie, um Ihre Rechte zu wahren. Dabei gehe ich diskret, einfühlsam und verantwortungsvoll mit diesem heiklen Bereich um. Informieren Sie sich auf dieser Seite über Ihre Möglichkeiten und erfahren Sie, warum ich der richtige Ansprechpartner für Sie bin.

Der gesellschaftlich höchst sensibel wahrgenommene Bereich des sog. „Sexualstrafrechts“ ist in den §§ 174 ff. StGB gesetzlich geregelt. Bereits der Vorwurf, ein Sexualdelikt begangen zu haben, ist mit der Gefahr einer erheblichen Stigmatisierung verbunden. Dies kann langfristige – wenn nicht sogar lebenslange – Konsequenzen mit sich ziehen: die soziale Existenz des entsprechend Verdächtigten leidet nachhaltig, das gesellschaftliche Ansehen sowie auch zwischenmenschliche Beziehungen mit Freunden oder der Familie können irreparable Schäden davontragen. Um dem effektiv vorzubeugen, ist es enorm wichtig, sich früh genug mit dem Vorwurf bzw. der Thematik auseinanderzusetzen und juristischen Beistand zurate zu ziehen, welcher die nötige Erfahrung im Bereich des Sexualstrafrechts mitbringt. Meine jahrelange Tätigkeit im Strafrecht in Duisburg, NRW und bundesweit kommt Ihnen hier zugute.

Da die oben erwähnten Vorschriften in der jüngsten Vergangenheit zudem erheblich verschärft wurden, ist die notwendigerweise äußerst diskrete Verteidigung auf diesem Gebiet sicher als besonders herausfordernd zu bezeichnen. Die mit diesem Rechtsgebiet korrelierenden Vorwürfe werden zudem nicht selten von einer nahestehenden Person aus dem Familien- bzw. Freundeskreis erhoben, was den Umgang mit dieser Materie zusätzlich erschwert und ein ganz besonderes Fingerspitzengefühl erfordert. Durch meine langjährige Erfahrung als Anwalt im Sexualstrafrecht bringe ich genau dies mit und kann Sie bestens beraten.

Beim Vorwurf einer Sexualstraftat ist vor allem die frühzeitige Beauftragung eines hierauf spezialisierten Verteidigers wichtig, um den Ermittlungsbehörden möglichst alsbald mit einer effizienten Verteidigungsstrategie begegnen zu können. Aktive Gestaltung statt bloßer Reaktion; dies ist gerade im Hinblick auf die häufig gänzlich fehlenden objektiven Beweise wichtig. Meist liegen den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht zur Bewertung der Tatfrage nämlich lediglich die Aussage des vermeintlichen Opfers und, sofern überhaupt getätigt, die des Beschuldigten selbst vor. Hier ist taktisch kluges Vorgehen gefragt! Mit mir an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam eine auf Sie zugeschnittene und strategisch sinnvolle Verteidigung erarbeiten.

Als Rechtsanwalt in Duisburg kümmere ich mich gewissenhaft um Ihr Anliegen. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu mir auf, wenn Sie eine umfassende rechtliche Beratung zum Thema Sexualstrafrecht benötigen. Sie können meine Kanzlei per Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

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Ausschließlich Vertretung als Wahlverteidiger für individuelles Honorar!

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Adresse Harmoniestraße 2a, 47119 Duisburg

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