OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.11.2017 – 2 Rb 8 Ss 606/17

Bestellen Gäste einer Rauchergaststätte ohne Beteiligung des Wirtes bei einem Lieferservice warme Speisen zum Verzehr in der Gaststätte, begeht der Wirt auch dann keinen Verstoß gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg, wenn er den Gästen Besteck zur Verfügung stellt (Ls).