Zunehmende Eheprobleme waren letztlich – übrigens auch nach Auffassung des deswegen von den Eheleuten konsultierten professionellen Beraters – dafür ausschlaggebend, dass mein Mandant, der zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, unvermittelt „auf dumme Gedanken“ kam und trotz einer, dank beider arbeitenden Ehepartner als absolut geordnet zu bezeichnenden Einkommenssituation anfing Computerspiele und DVD’s zu entwenden und zwar mehrfach am gleichen Ort. Es dauerte daher natürlich auch nicht lange bis die zuständigen Kaufhausmitarbeiter ihm auf die Schliche kamen und Dank jeweils beweisender Videoaufnahmen mit sämtlichen Vorfällen konfrontierten. Ich wurde erst Monate später und zwar nach erfolgter Anklageerhebung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Duisburg mit der Verteidigung beauftragt und vertrat die Interessen meiner Mandantschaft sodann vor dem zuständigen Amtsgericht Dinslaken. Nach einer längeren und vor allem emotionalen Hauptverhandlung war mein Mandant jedoch letztlich mit dem erzielten Ergebnis mehr als nur zufrieden.

Eine – aufgrund des am Ende der Sitzung allseits erklärten Rechtsmittelverzichts direkt rechtskräftig gewordene – Verurteilung zu einer Geldstrafe von lediglich 40 Tagessätzen, mithin keine Annahme der zunächst unterstellten Gewerbsmäßigkeit. Kein Wunder, sondern vielmehr das Ergebnis der richtigen Verteidigungsstrategie eines seit geraumer Zeit auch auf Fälle aus dem Bereich des sog. „Allgemeinen Strafrechts“ spezialisierten Anwaltes. Erneut ist erkennbar, wie wichtig und richtig es ist, sich in professionelle Hände zu begeben und die Dienstleistung eines engagierten und kompetenten Fachanwaltes für Strafrecht, wie ich es bin, in Anspruch zu nehmen!

Rufen Sie mich daher so früh wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um einen Termin für Ihre Erstberatung zu vereinbaren!