Eine an das Jugendschöffengericht Oberhausen gerichtete Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen versuchten Raubes und tateinheitlich verwirklichter vollendeter Körperverletzung. Mit diesem Schriftstück in den Händen wurde mein Mandant bei mir vorstellig und bat sichtlich verzweifelt um meine Hilfe.

Dabei wurde ihm dieses Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer zum Zeitpunkt der Mandatsannahme mittlerweile über drei Jahre vergangenen Fahrscheinkontrolle und gegenüber den seinerzeitigen Kontrolleuren vorgeworfen. Der wenigstens gerichtsseits nach umgehender Rücksprache noch für Dezember 2021 anberaumte Hauptverhandlungstermin endete für meine Mandantschaft nach zähem Ringen jedoch dann schlussendlich erfreulich mit einem Freispruch.

Dem war eine insoweit interessante Beweisaufnahme vorangegangen, als dass es mir gelang, den insgesamt drei Belastungszeugen jeweils eine derart unterschiedliche Schilderung der angeblichen seinerzeitigen Ereignisse zu entlocken, dass das Gericht allein schon insoweit eine in dubio pro reo – Entscheidung (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) fällen musste.

Davon abgesehen ließen die damaligen polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch nicht gerade die eigentlich vorauszusetzende neutrale Haltung im Sinne des Bemühens um eine Aufklärung durch Erfassung sowohl sämtlicher belastender als selbstverständlicher Weise auch jeglicher entlastender Umstände erkennen. So wurden beispielsweise die drei Kontrolleure noch vor Ort ausgiebig befragt und auch jeweils im Anschluss noch einmal umfangreich zeugenschaftlich vernommen. Dies wurde demgegenüber aber aus unerklärlichen Gründen nicht im Hinblick auf einen weiteren möglichen Zeugen veranlasst: Der damaligen Begleitperson meines Mandanten, dessen Zeugenangaben den Vorfall möglicherweise in einem ganz anderen Licht hätten erscheinen lassen.

Am Ende aber dennoch „alles gut“ – dies aber sicher nicht einfach „von allein“, sondern erst in der Hauptverhandlung und sicherlich vor allem auch aufgrund meiner langjährigen Erfahrung mit Zeugenvernehmungen.

Wieder einmal zeigt sich, wie leicht man erstmals mit dem Vorwurf eine erhebliche Straftat begangen zu haben konfrontiert werden kann und wie wichtig es dann ist, dass man sich die Hilfe eines engagierten Fachanwaltes für Strafrecht sucht, durch dessen Hilfe man das Verfahren wenigstens zum alles entscheidenden Zeitpunkt noch positiv beeinflussen kann!

Rufen auch Sie mich daher im Bedarfsfall so früh wie möglich unter der <strong>02 03 / 57 89 85-0</strong> an um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren!