Große Geldsorgen, Jobverlust und dann den Traumjob in einem Internetportal gefunden. Leider ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium eine der tragenden Voraussetzung für diesen. Das Studium hatte mein Mandant seinerzeit aber abgebrochen.
Nun reift in dessen Kopf eine folgenschwere Idee: Warum nicht die Abschlussurkunde eines früheren Kommilitonen mittels eines Tools entsprechend verändern und eine darauf basierende Bewerbung abschicken? Merkt doch keiner… Gesagt, getan. Jedoch hatte der potentielle Traumarbeitgeber eine Agentur mit sog. Background-Screenings der in Frage kommenden Bewerber beauftragt und diese wiederum stellte eine Anfrage bei der in der Urkunde ausgewiesenen Universität. Das Ergebnis: Strafanzeige und Strafantrag eben jener Universität und selbstverständlich eine Absage des gewünschten Arbeitgebers.
Mit der Vorladung des zuständigen Polizeikommissariats zur Vernehmung als Beschuldigter erschien mein nun neuer Mandant dann schließlich bei mir und beauftragte mich mit seiner Verteidigung. Aufgrund der bereits erzielten Ermittlungsergebnisse und der darauf fußenden Beweislast war für mich von Anfang an klar, dass allein „Schadenbegrenzung“ als Verteidigungsstrategie mit möglicher Aussicht auf Erfolg angezeigt war. Entsprechende Bemühungen um eine Darstellung der individuellen Situation meiner Mandantschaft zur Tatzeit brachten dann auch den gewünschten Erfolg. Ich konnte die Staatsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer u.a. auch dem Verdienst meines Mandanten angepassten Geldauflage überzeugen. Ein sehr erleichtertes Ausatmen meines Mandanten war zu vernehmen als ich ihm dieses Ergebnis vorab fernmündlich mitteilte.
Es zeigt sich, wie leicht man erstmals mit dem Vorwurf eine Straftat begangen zu haben konfrontiert werden kann und wie wichtig es dann ist, dass man sich die Hilfe eines engagierten Fachanwaltes für Strafrecht sucht, durch dessen Hilfe man das Verfahren wenigstens noch positiv beeinflussen kann!
Rufen auch Sie mich daher im Bedarfsfall so früh wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren!