Weil der sog. „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ als veraltet und überflüssig galt, wurde der umstrittene § 103 des Strafgesetzbuches (StGB) zwischenzeitlich zum 01. Januar 2018 ersatzlos gestrichen.

Die Vorschrift stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe und hatte zuletzt im Zusammenhang mit einem Gedicht des Satirikers Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan für Diskussionen insbesondere über deren Aktualität gesorgt.

Selbstverständlich bleibt die Beleidigung von Staatsoberhäuptern nach wie vor strafbar, jedoch gelten in derartigen Fällen nunmehr die „allgemeinen“ Vorschriften der §§ 185 ff. StGB.