AG Bocholt, Urt. v. 29.8.2017 – 3 Ds 581/16
- Der Besitzer eines Computers hat mangels Funktionsherrschaft keinen Besitz an den im Browser-Cache gespeicherten Bildern (Ls).
- Allein die Tatsache, dass kinderpornographische Bilder im Browser-Cache des Computers gespeichert sind lässt keine Rückschlüsse darauf zu, dass diese Bilder willentlich aufgerufen wurden (Ls).
- Technisch gesehen ist eine solche Speicherung auch möglich, ohne dass der Angeklagte die Bilder überhaupt gesehen bzw. willentlich abgerufen hat (Ls).