BGH, Beschl. v. 11.4.2018 – 4 StR 583/18
Der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn der Täter den Unfallort erst nach der letzten feststellungsbereiten Person verlässt, sofern er zuvor seine Vorstellungspflicht verletzt hat (Ls).