Ein Betriebsausflug nach Fuerteventura. Zunächst an betrieblichen Schulungen teilnehmen und im Anschluss mit den Kollegen etwas essen und natürlich auch etwas trinken.

So wie er es sich vorgestallt hatte, kam es dann auch. Mein späterer Mandant hatte eine Menge Spass, der insbesondere am letzten Abend keinesfalls zu früh enden sollte. Daher ging er im Anschluss an den „offiziellen Teil“ mit einer ihm bis dato unbekannten Kollegin und zwei weiteren bereits langjährig bekannten Kollegen in diversen Bars „privat“ noch weiter trinken und tanzen. Die Stimmung war ausgelassen – mitunter sicherlich auch aufgrund des zunehmenden Alkoholkonsums aller.

Was im späteren Verlauf der Nacht jedoch genau passierte, ist meinem Mandanten nach eigenen Angaben jedoch nicht mehr erinnerlich. Er wusste mir lediglich noch zu berichten, dass er beim Hinausgehen aus der letzten Bar gegen 05.00 Uhr morgens mit seinen beiden männlichen Kollegen irgendwie eine verbale Auseinandersetzung hatte und dass er dann wohl alleine zurück zum Hotel gelaufen ist, während die anderen drei ohne ihn gemeinsam mit dem Taxi gefahren sind.

Erst als er einen der beiden männlichen Kollegen am nächsten Vormittag vor dem Abflug noch einmal im Hotel traf, erfuhr meine Mandantschaft, dass er die Kollegin wohl zunächst an die Brüste gefasst und kurze Zeit später dann auch noch geschlagen und getreten haben soll. Und genau wegen dieser Vorwürfe wurde er einige Tage später dann auch schriftlich zu einer polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter geladen, denn die Kollegin hatte direkt nach Ankunft in Deutschland Strafanzeige gegen ihn wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung erstattet.

Unmittelbar nachdem mein Mandant dieses Schreiben erhielt, suchte er mich völlig aufgelöst auf. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, denn zum einen war dies das erste Mal, dass mein Mandant überhaupt in den Fokus von Ermittlungsbehörden geraten ist, was ja bereits genug beunruhigen kann. Hier kam jedoch noch erschwerend hinzu, dass sich diese Angelegenheit schnell innerhalb des Kollegenkreises und darüber hinaus rumsprach, was schließlich mit erheblichen beruflichen Konsequenzen einhergehen könnte.

Daher bestellte ich mich noch am gleichen Tag gegenüber der zuständigen Polizeiinspektion unter Absage des Vernehmungstermins als Verteidiger und bat um Akteneinsicht.

Im Ergebnis konnte ich zunächst erreichen, dass gegen meinen Mandanten ein Strafbefehl erlassen wurde, was ihm bereits eine für ihn äusserst unangenehme Hauptverhandlung und eine direkte Konfrontation mit sämtlichen Zeugen ersparte. Zudem betrug die Gesamtgeldstrafe lediglich 50 Tagessätze, so dass ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis nicht erfolgt ist. Auch kam es nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Mein Mandant war mehr als nur froh über diesen glimpflichen Ausgang.

Auch hieran kann man sehen, wie schnell man erstmals mit dem Vorwurf, eine nicht unerhebliche Straftat mit potentiellen Folgen für die eigene wirtschaftliche Existenz begangen zu haben, konfrontiert werden kann und wie wichtig es dann ist, dass man sich frühzeitig die Hilfe eines erfahrenen Fachanwaltes für Strafrecht sucht!

Rufen auch Sie mich daher so schnell wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren!