Dass sein Angebot, eine Bekannte aus dem Sportverein nach Hause zu fahren am darauffolgenden Tag in einem frühmorgendlichen Klingeln von Polizeidienstkräften und einem schwerwiegenden Tatvorwurf enden würde, hatte mein späterer Mandant sicherlich nicht erwartet.
Entsprechend aufgewühlt wendete er sich noch am selben Tag an meine Kanzlei, um mich mit seiner anwaltlichen Vertretung im laufenden Ermittlungsverfahren zu beauftragen. Eine sicher richtige Entscheidung.
Nach erfolgter Mandatierung bestellte ich mich zunächst gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle als Verteidiger und bat um Akteneinsicht.
Bei der Aktendurchsicht fielen mir zahlreiche Widersprüche sowohl in den Angaben der vermeintlich Geschädigten zu den Tatumständen selber, als auch in deren Nachtatverhalten auf.
Die Vielzahl der gegenüber der Staatsanwaltschaft in einem zielgerichteten Einlassungsschreiben durch mich aufgezeigten Ungereimtheiten wussten dann wohl auch dort zu überzeugen, denn das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Durch schnelles Handeln konnten die Anschuldigungen somit noch im Ermittlungsverfahren und damit zeitnah als haltlos zurückgewiesen werden, was für meinen Mandanten eine immense Erleichterung bedeutete.
Rufen auch Sie mich daher so schnell wie möglich unter der 02 03 / 57 89 85-0 an, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren, sofern Sie mit gleichgelagerten Vorfällen konfrontiert werden. Nur durch auf langjährige Erfahrung basierendes zielgerichtetes Handeln kann schlimmeres verhindert werden!