Sie haben postalisch eine Anklage erhalten und wollen sich zunächst einmal grundsätzlich darüber informieren, was dies bedeutet? Bitte lesen Sie weiter…
Die Anklageschrift ist im Strafverfahren die das gerichtliche Verfahren einleitende Antragsschrift der Staatsanwaltschaft.
Sie hat dabei zwei wesentliche Funktionen:
1. Über die Informationsfunktion wird dem Angeklagten zunächst das Wissen über den gegen ihn erhobenen Vorwurf vermittelt.
2. Aufgrund ihrer Umgrenzungsfunktion dient sie der Konkretisierung der jeweiligen Tat und grenzt diese von anderen, in diesem Fall irrelevanten Lebenssachverhalten ab. Durch die Anklage wird zudem der Prozessgegenstand in sachlicher (=Zeit, Ort und Tat) und auch in persönlicher (=Täter) Hinsicht festgelegt.
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