Sie wollen sich grundsätzlich über das Thema „Handy / Mobiltelefon / Smartphone am Steuer“ informieren? Bitte lesen Sie weiter…
Man sieht es im Straßenverkehr mittlerweile alltäglich: Immer mehr Autofahrer lassen sich während der Fahrt von Ihrem Handy / Mobiltelefon / Smartphone ablenken.
Dabei ist jede Art der Bedienung bei laufendem Motor im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 1a StVO verboten, was das reine Telefonieren genauso umfasst, wie das Verfassen von Nachrichten auf WhatsApp, Twitter, Facebook, Instagram oder das Schreiben einer SMS bzw. einer E-Mail.
Auch alle weiteren elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, dürfen während der Fahrt nicht bedient werden, sofern das entsprechende Gerät nicht über eine Sichtfeldprojektion verfügt, welche dann für fahrzeug-, verkehrszeichen- oder fahrtbezogene Informationen benutzt werden darf.
Ausgenommen von diesem Verbot ist mithin eine Bedienung, bei der das Gerät weder aufgenommen oder gehalten bzw. bei der nur eine Sprachsteuerung genutzt wird und ferner nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zu dem jeweiligen Gerät erforderlich ist.
Somit ist eine Nutzung beispielsweise als Navigationssystem grundsätzlich verboten, es sei denn, das Smartphone wird in einer Halterung aufbewahrt und entsprechende den obigen Ausführungen bedient.
Bei einer Zuwiderhandlung muss, jedenfalls sofern keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgte, bzw. kein Unfall mit Sachbeschädigung, zum einen mit der Verhängung eines Bußgeldes nebst Auslagen und Gebühren in Höhe von 128,50 € und zudem mit der Eintragung eines Punkts im Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Bei beharrlichen Wiederholungstätern kommt zudem die Anordnung eines Fahrverbotes in Betracht. Ebenso wenn eine Gefährung oder gar eine Sachbeschädigung die Folge der verbotenen Nutzung war. In letzteren Fällen ist ferner mit der Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister zu rechnen.
Darüber hinaus kann die verbotswidrige Nutzung des Handys / Mobiltelefons / Smartphones im Falle eines Verkehrsunfalls auch Auswirkungen für den eigenen Versicherungsschutz haben, was durchaus situationsbedingt schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben kann.
Stand dieser Informationen: 09/2024
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