Ihnen ist die Fahrerlaubnis entzogen und die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet worden? Bitte lesen Sie weiter…
Um den Führerschein behalten zu können bzw. um diesen wiedererteilt zu bekommen ist oft die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU oder auch sog. „Idiotentest“) Voraussetzung.
Das von den hierfür ermächtigten Stellen erstattete Gutachten über die sog. Fahreignung, also die körperliche und geistige Eignung sowie persönliche Zuverlässigkeit des zu Begutachtenden, dient der Fahrerlaubnisbehörde als Nachweis über das Fehlen eines erhöhten Risikos für dessen Teinahme am Straßenverkehr.
Dabei können sowohl Verkehrsverstöße als auch Straftaten dazu führen, dass die zuständigen Behörden eine solche Untersuchung anordnet.
Häufige Gründe hierfür sind u.a.:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für Sie aus Kapazitätsgrenzen im sog. Fahrerlaubnisrecht ausschließlich dann tätig werden kann, wenn sich derartige Fragestellungen im Zusammenhang mit einem ebenfalls durch mich bearbeiteten verkehrsstrafrechtlichen Mandat stellen! Eine isolierte Beratung zu diesem Thema biete ich hingegen derzeit nicht an!