Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Ihnen ist die Fahrerlaubnis entzogen und die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet worden? Bitte lesen Sie weiter…

Um den Führerschein behalten zu können bzw. um diesen wiedererteilt zu bekommen ist oft die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU oder auch sog. „Idiotentest“) Voraussetzung.

Das von den hierfür ermächtigten Stellen erstattete Gutachten über die sog. Fahreignung, also die körperliche und geistige Eignung sowie persönliche Zuverlässigkeit des zu Begutachtenden, dient der Fahrerlaubnisbehörde als Nachweis über das Fehlen eines erhöhten Risikos für dessen Teinahme am Straßenverkehr.

Dabei können sowohl Verkehrsverstöße als auch Straftaten dazu führen, dass die zuständigen Behörden eine solche Untersuchung anordnet.

Häufige Gründe hierfür sind u.a.:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss,
  • Fahren unter dem Einfluß von Drogen/Betäubungsmitteln,
  • Begehung von Verkehrsstrafdelikten,
  • Vorliegen eines hohen Punktestands im Fahreignungsregister Flensburg (Punktekonto),
  • Vermutung des Vorliegens erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen beim Führerscheininhaber.

Sie wünschen sich eine umfassende rechtliche Beratung über die nun am besten einzuleitenden Schritte?

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