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Bei einem Rotlichtverstoß kommt es vor allem darauf an, wie lange die Ampel schon das rote Signallicht angezeigt hat als der Betroffene die Haltelinie überfahren hat, bzw. bei deren Fehlen, wann er in den jeweiligen Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren ist. Zudem ist maßgeblich, ob dazu eine Gefährung des übrigen Straßenverkehrs vorgelegen hat oder ob es gar zu einem Sachschaden bei dritten Personen gekommen ist. Im Einzelnen gilt grob die nachfolgende Einteilung:
Hinzu kommen jeweils noch Auslagen und Gebühren, welche von der Bußgeldbehörde in Höhe von 28,50 € erhoben werden.
Stand dieser Informationen: 09/2024
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