Strafverfahrensrecht/ Auswirkungen der Berufungsbeschränkung
OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2019 – 2 Ss 59/19 Im Fall der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch erwachsen die erstinstanzlichen Feststellungen zur Erfüllung
OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2019 – 2 Ss 59/19 Im Fall der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch erwachsen die erstinstanzlichen Feststellungen zur Erfüllung
KG, Beschl. v. 22.7.2019 – 4 Ws 69/19 – 161 AR 169/19 1. Zwischen den in § 230 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwangsmitteln besteht ein
BGH, Urt. v. 10.Oktober 2018 – 2 StR 564/17 Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch
BGH, Beschl. v. 27.3.2019 – 2 StR 561/18 Wechselt ein Tatbeteiligter Geldscheine in „kleiner“ Stückelung aus einem vorausgegangenen Betäubungsmittelgeschäft eines Tatgenossen zur Förderung dessen neuerlichen
BGH, Beschl. v. 13.02.2019 – 2 StR 485/18 – 1. Ein im Ermittlungsverfahren im Auftrag der Polizei tätig gewordener Übersetzer kann nur dann gemäß §
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2019 – III-2 RVs 15/19 Die Neufassung des § 44 Abs. 1 StGB, wonach ein Fahrverbot auch bei nicht verkehrsbezogenen Straftaten
KG Berlin, Beschl. v. 12.12.2018 – (2) 161 Ss 150/18 (53/18) Wird der (nichtgeständige) Anklagte durch zwei oder mehr Zeugen belastet, sind die für die
OLG Celle, Beschl. v. 21.9.2018 – 3 Ws 205/18 1. Der Besitz und Erwerb von alkoholfreiem Bier und Sekt kann im Maßregelvollzug auch bei nicht
KG Berlin, Beschl. v. 19.11.2018 – 3 Ws (B) 258/18 1. Bei der Annahme eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes bedarf es Feststellungen dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer ein
KG, Beschl. v. 13.09.2018 – (3) 161 Ss 153/18 (27/18) Das nicht eindeutig bezeichnete Rechtsmittel ist selbst dann als Berufung zu behandeln, wenn es inhaltlich
OLG Celle, Beschl. v. 22.08.2018 – 2 Ws 313/18 1.Acht Monate nach der letzten Anhörung und Entscheidung über die Frage der Reststrafenaussetzung nach § 57
KG, Beschl. v. 20.8.2018 – 4) 161 HEs 28/18 (31/18) Über die haftbefehlsgegenständlichen Taten hinausgehende Ermittlungen sind zwar, selbst wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt,
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