
Strafprozessrecht/ Ermittlungen „aufs Geratewohl“ kein wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO
KG, Beschl. v. 20.8.2018 – 4) 161 HEs 28/18 (31/18) Über die haftbefehlsgegenständlichen Taten hinausgehende Ermittlungen sind zwar, selbst wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt,