
Verfahren wegen gewerbsmäßigen Diebstahls
Zunehmende Eheprobleme waren letztlich – übrigens auch nach Auffassung des deswegen von den Eheleuten konsultierten professionellen Beraters – dafür ausschlaggebend, dass mein Mandant, der zuvor

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An einem Samstag im Spätsommer ging mein Mandant auf den Essener Trödelmarkt an der dortigen Universität und erwarb für einen guten Preis diverse Gegenstände, die

Unerlaubter Besitz mehrerer Druckverschlusstüten mit Marihuana nebst Zubehör für Konsum und Verpackung. Dazu ein generell verbotener Schlagring sowie ein für Minderjährige verbotenes Einhandmesser und eine

Unerlaubter Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge und zudem dessen unerlaubter Anbau. Dies wurde meiner Mandantschaft seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Last gelegt nachdem

Diverse abgegebene Posts in einer Facebook-Gruppe mit über 5.000 Mitgliedern führten dazu, dass meine Mandantin, die ich als auf die Bearbeitung spezialisierter Anwalt für Internetstrafrecht

HansOLG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2020 – 2 Rev 55/20 Ist, wie bei der Revisionsbegründung gemäß § 345 Abs. 2 StPO und anders als bei Revisionseinlegung

BayObLG München, Urt. v. 27.07.2020 – 203 StRR 210/20 1. Bei einem schon vielfach vorbestraften Täter, der die Tat während zweier laufender Bewährungen begangen hat,

BGH, Beschl. v. 31.8.2020 – StB 23/20 Auf die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers prüft das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende

Hanseatisches OLG Hamburg, Beschl. v. 28.07.2020 – 2 Rev 43/20 Sind die abzuurteilenden Taten vor mehreren danach erfolgten Vorverurteilungen begangen worden, deren zugrundeliegende Taten ihrerseits

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.7.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20 Es liegt nahe, Elektrofahrräder mit Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h (sog. Pedelecs)

KG, Beschl. v. 5.3.2020 – 161 Ss 190/19 (41/19) Der Versuch des Ankaufens erfordert ein unmittelbares Ansetzen zur Übernahme einer selbständigen Verfügungsmacht. Die bloße Vereinbarung

OLG Celle, Beschl. v. 11.05.2020 – 5 StS 1/20 1. § 144 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass die Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers zur Sicherung